Expertenforum - Gruppenunfallversicherung x Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung

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  • 01
    Gruppenunfallversicherung x Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung

    Guten Tag,



    ich habe es nun zum ersten Mal mit einer Gruppenunfallversicherung zu tun und habe hier Fragen bezüglich der Lohnsteuer pauschalierung und der SV-rechtlichen Beurteilung.


    Arbeitgeber A hat bei einer Versicherung ohne Nennung von Mitarbeiternamen für 42 kaufmännisch und 5 körperlich tätige MA eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Im Schadensfall wird die Zahlung direkt an den MA ausgezahlt.


    Laut Antwort der Steuer-Fachexperten können diese mit 20% Pauschalsteuer vom AG versteuert werden. Sind diese dann durch die Pauschalierung sv-frei? Oder muss hier noch etwas beachtet werden?


    Was ist, wenn es zu einer Auszahlung bei einem Schaden an einen Mitarbeiter kommt? Muss hier über die Lohnabrechnung irgendetwas berücksichtigt werden?


    Vielen Dank im Voraus!


    Beste Grüße


    UKoerner

     

  • 02
    RE: Gruppenunfallversicherung x Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung

    Guten Tag,
     
    da Ihnen der Steuerrecht-Experte die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer mit 20 % bei Gruppenunfallversicherungen bestätigt hat, ist der Betrag grds. beitragsfrei für die Mitarbeiter in der Sozialversicherung.
    Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist, dass der Arbeitgeber die Prämien zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn zahlt. Eine Umwandlung von Barlohn darf nicht vorliegen.
     
    Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die aufgrund besteuerter bzw. pauschalversteuerter Versicherungsbeiträge an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden stellen in der Regel keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar und unterliegen damit auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Im Schadensfall (Unfall /berufsbedingter Erkrankung des Mitarbeiters und einer daraus resultierenden Leistung der Unfallversicherung) müsste die Steuerpflicht/-freiheit durch das zuständige Finanzamt festgestellt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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