Guten Tag,
ich habe es nun zum ersten Mal mit einer Gruppenunfallversicherung zu tun und habe hier Fragen bezüglich der Lohnsteuer pauschalierung und der SV-rechtlichen Beurteilung.
Arbeitgeber A hat bei einer Versicherung ohne Nennung von Mitarbeiternamen für 42 kaufmännisch und 5 körperlich tätige MA eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Im Schadensfall wird die Zahlung direkt an den MA ausgezahlt.
Laut Antwort der Steuer-Fachexperten können diese mit 20% Pauschalsteuer vom AG versteuert werden. Sind diese dann durch die Pauschalierung sv-frei? Oder muss hier noch etwas beachtet werden?
Was ist, wenn es zu einer Auszahlung bei einem Schaden an einen Mitarbeiter kommt? Muss hier über die Lohnabrechnung irgendetwas berücksichtigt werden?
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
UKoerner