Expertenforum - Gruppenunfallversicherung x Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung

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  • 01
    Gruppenunfallversicherung x Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung

    Guten Tag,


    ich habe es nun zum ersten Mal mit einer Gruppenunfallversicherung zu tun und habe hier Fragen bezüglich der Lohnsteuer pauschalierung:

    Arbeitgeber A hat bei einer Versicherung ohne Nennung von Mitarbeiternamen für 42 kaufmännisch und 5 körperlich tätige MA eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Im Schadensfall wird die Zahlung direkt an den MA ausgezahlt.

    Wie ist das mit der Versteuerung der monatlichen Beiträge des AG ?

    Können diese mit 20% Pauschalsteuer sv-frei vom AG versteuert werden? Oder gilt hier ein anderer Satz?

    Was ist, wenn es zu einer Auszahlung bei einem Schaden an einen Mitarbeiter kommt? Muss hier über die Lohnabrechnung irgendetwas berücksichtigt werden?

    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße

    UKoerner

  • 02
    RE: Gruppenunfallversicherung x Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Versteuerung der monatlichen Beiträge des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung gilt - wie von Ihnen vermutet - im geschilderten Fall (direkte Zahlungspflichten der Versicherung im Schadensfall gegenüber den Arbeitnehmern) die 20 %-ige Pauschalsteuer gemäß § 40b Abs. 3 EStG. (Hinsichtlich der SV-Freiheit bitten wir um Anfrage bei den Fachexperten Sozialversicherung.)


    Im konkreten Schadensfall ergeben sich dann keine weiteren Lohnsteuerfolgen. (Der Versicherungsvorteil ist durch die - pauschalierte- Lohnsteuer auf die Titel: Gruppenunfallversicherung X Anzahl Mitarbeiter ohne Namensnennung


    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Versteuerung der monatlichen Beiträge des Arbeit übers zur Gruppenunfallversicherung gilt-wie von Ihnen vermutet-im geschilderten Fall (direkte Zahlungspflichten der Sicherung im Schadensfall gegenüber den Arbeitnehmern) die 20-prozentig pauschal Steuer gemäß Parka 40 B Abs. 3 EStG. (Hinsichtlich der SV-Freiheit mit mir um Anfrage bei den Fachexperten Sozialversicherung.)


    Im konkreten Schadensfall ergeben sich dann keine weiteren Lohnsteuerfolgen. (Der Versicherungsvorteil ist durch die- pauschalierte - Lohnsteuer auf die Versicherungsbeiträge steuerlich abgegolten.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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