Expertenforum - Grenzüberschreitendes Arbeiten / Meldeadresse Schweden 2 Tage Homeoffice 3 Tage Arbeiten in Deutschland

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  • 01
    Grenzüberschreitendes Arbeiten / Meldeadresse Schweden 2 Tage Homeoffice 3 Tage Arbeiten in Deutschland

    Guten Tag,


    ein Mandant von uns will einen Mitarbeiter ( erstmal für 3 Monate befristet) , der wohnhaft in Schweden ist mit 2 Tagen (Mo und FR)Homeoffice und 3 Tagen Präsenz ( Di -Do) beim Arbeitgeber in Deutschland einstellen. Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.

    Jetzt ist die Frage , welches Land ist zuständig für die Sozialversicherung und Lohnsteuer? Aus bem Bauch heraus würde ich erst einmal sagen Deutschland . Zumindestens was die Arbeitsstunden angeht.

    Wie ist das hier zu sehen? Braucht er eine Deutsche Krankenversicherung und Steuer-ID?

    Vielen Dank im Voraus!

     

  • 02
    RE: Grenzüberschreitendes Arbeiten / Meldeadresse Schweden 2 Tage Homeoffice 3 Tage Arbeiten in Deutschland

    Hallo U.Koerner,
     
    werden Beschäftigungen gewöhnlich in mehreren EU-Staaten und zum Teil auch im Wohnstaat ausgeübt, gelten die Rechtsvorschriften des Wohnstaates, wenn der Arbeitnehmer dort auch einen wesentlichen Teil seiner Erwerbstätigkeit ausübt.
     
    Wird im Rahmen einer Gesamtbewertung von Arbeitszeit und Arbeitsentgelt festgestellt, dass die Beschäftigung im Wohnstaat einen Anteil von mindestens 25 % erreicht, so ist dies ein Anzeichen dafür, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit in dem entsprechenden Wohnstaat ausgeübt wird. Für die Festlegung des anzuwendenden Rechts ist derjenige Staat zuständig, in dem der Arbeitnehmer wohnt.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt verteilt sich die Gesamtarbeitsleistung auf die Beschäftigung in Schweden (Wohnstaat) einerseits, und die Beschäftigung in Deutschland andererseits. Da die Beschäftigung in Schweden mit mindestens 25% ins Gewicht fällt, greifen die schwedischen Vorschriften über soziale Sicherheit. In diesem Fall wären in Deutschland weder Meldungen zu übermitteln noch Beiträge zu zahlen.
     
    Was vom Arbeitgeber nach schwedischem Recht zu veranlassen ist, sollte direkt mit dem dortigen Sozialversicherungsträger geklärt werden.
     
    Bezüglich Ihrer steuerrechtlichen Fragen bitten wir Sie, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Grenzüberschreitendes Arbeiten / Meldeadresse Schweden 2 Tage Homeoffice 3 Tage Arbeiten in Deutschland

    Vielen Dank ! Das hilft mir schon einmal weiter.

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