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  • 01
    Grenzgänger wohnt in der Schweiz arbeitet aber in Deutschland

    Hallo zusammen,

    ich betreue einen Mitarbeiter der bis zum 30.04.2025 in Frankreich gewohnt hat und von der Lohnsteuer in Deutschland befreit war. Seit dem 01.05.2025 ist er in die Schweiz gezogen. Seit diesem Zeitpunkt fallen in Deutschland die 4% Quellsteuer seines Bruttolohns an. Da die Umstellung nicht direkt umgesetzt wurde hatte er im August eine Rückrechnung für die Monate Mai, Juni und Juli und den ersten regulären Abzug der Quellsteuer.


    Im Dezember wurde nun einen erneute Rückrechnung für das gesamte Jahr 2025 seitens SAP erstellt. Auch die Monate Januar bis April in denen er ja steuerbefreit war, wurde rückgerechnet und das laufende Steuerbrutto wurde pflichtig.


    Gibt es hierfür eine Grundlage wieso rückgerechnet worden ist?


    Vielen Dank für ihre Unterstützung!

  • 02
    RE: Grenzgänger wohnt in der Schweiz arbeitet aber in Deutschland

    Sehr geehrter Fragesteller,


    beim geschilderten Sachverhalt ist keine Rechtsgrundlage ersichtlich für die Einbehaltung von von Quellensteuer (in Deutschland) aus der Arbeitsvergütung Januar bis April 2025. Die Befugnis zur Einbehaltung von Quellensteuer nach dem Deutsch-Schweizerischen DBA bezieht sich nur auf die Einkünfte des Arbeitnehmers aus der Grenzgänger-Tätigkeit (nicht auf sonstige Einkünfte, z.B. aus anderen Arbeitsverhältnissen oder anderen Zeiträumen).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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