Liebes Expertenteam,
muss sich ein Grenzgänger, der als Werksstudent (alle Bedingungen sind erfüllt) bei uns tätig sein möchte, sich hier in Deutschland in allen Zweigen der Sozialversicherung versichern oder reicht hier dann auch nur die Meldung an die Rentenversicherung/Umlage/UV? Wie ist der Fall, wenn er uns eine A1 vorlegt?
Freundliche Grüße
Sonja