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  • 01
    Grenzgänger und PKW Nutzung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen einen französischen Grenzgänger mit Grenzgänger Bescheinigung. Dieser Mitarbeiter soll nun zusätzlich einen Firmenwagen erhalten. Gelten hier beitragsrechtlich und steuerrechtlich die gleichen Regelungen, wie bei anderen Mitarbeitern? Also, regulär 1% vom Bruttolistenpreis und Fahrt Wohnung Arbeitsstätte?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Grenzgänger und PKW Nutzung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich (zu den SV-rechtlichen Aspekten bitten wir, sich an die Fachexperten SV zu wenden) gilt:


    Wenn der Grenzgänger in Deutschland lohnsteuerpflichtig ist, finden für die Bemessung und Besteuerung des geldwerten Vorteils die allgemeinen Regeln Anwendung.


    Unabhängig von der Lohnsteuer ist zu beachten:


    - Einige Staaten stellen für die Privatnutzung von Dienstfahrzeugen besondere Beschränkungen / Regeln auf. Teils wird z.B. verlangt, dass eine Bestätigung des Fahrzeugeigentümers/ -halters (Arbeitgebers) mitgeführt und bei polizeilichen Kontrollen vorgelegt werden kann, aus der sich die Befugnis des Arbeitnehmers zur Privatnutzung ergibt. Einzelheiten für den vorliegenden Fall müssten in Frankreich geklärt werden.


    Umsatzsteuerlich ist ebenfalls eine Bewertung / Abklärung in Frankreich empfehlenswert, da die Fahrzeugüberlassung in Frankreich (dort, am Wohnsitz des Arbeitnehmers, umsatzsteuerlicher Ort der Leistung) umsatzsteuerpflichtig sein kann.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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