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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Grenzgänger und PKW Nutzung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen einen französischen Grenzgänger mit Grenzgänger Bescheinigung. Dieser Mitarbeiter soll nun zusätzlich einen Firmenwagen erhalten. Gelten hier beitragsrechtlich und steuerrechtlich die gleichen Regelungen, wie bei anderen Mitarbeitern? Also, regulär 1% vom Bruttolistenpreis und Fahrt Wohnung Arbeitsstätte?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Grenzgänger und PKW Nutzung

    Hallo Karl,
     
    sofern für den Grenzgänger sozialversicherungsrechtlich die französischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit anzuwenden sind, erfolgt eine Verbeitragung des Firmenwagens nach französischem Recht. Eine Abrechnung nach den von Ihnen beschriebenen Regelungen kann nur erfolgen, sofern deutsches Recht gilt.
     
    Bezüglich der steuerrechtlichen Bewertung empfehlen wir Ihnen, dass zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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