Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen einen französischen Grenzgänger mit Grenzgänger Bescheinigung. Dieser Mitarbeiter soll nun zusätzlich einen Firmenwagen erhalten. Gelten hier beitragsrechtlich und steuerrechtlich die gleichen Regelungen, wie bei anderen Mitarbeitern? Also, regulär 1% vom Bruttolistenpreis und Fahrt Wohnung Arbeitsstätte?
Vielen Dank.