Hallo,
ich habe einen Arbeitgeber in Deutschland und eine Arbeitnehmerin mit Wohnsitz in der Schweiz. Wir hatten die AN ursprünglich mit dem Beitragsgruppenschlüssel 9111 abgerechnet. Nun stellte sich heraus, dass sie in der Schweiz privat krankenversichert ist. Die gesetzliche Krankenkasse teilte uns mit, dass wir den Beitragsgruppenschlüssel, aufgrund der privaten KV in der Schweiz, auf 0100 ändern müssen. Sie liegt mit ihrem Einkommen oberhalb der BBMG. Nun stellt sich uns die Frage, ob Sie weiterhin auch den AG-Zuschuss zur KV/PV erhalten muss.
Über eine Rückmeldung sind wir sehr dankbar.
Viele Grüße