Expertenforum - Grenzgänger mit Home Office Anteil

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  • 01
    Grenzgänger mit Home Office Anteil

    Guten Tag,


    können Sie mir mitteilen, wie es sich mit den Zweigen der Sozialversicherung verhält, wenn wir einen Mitarbeiter haben der seinen Wohnsitz in die Schweiz dauerhaft verlagert hat? Von der Schweiz aus, arbeitet er zu 100 % im Home Office für unser deutsches Unternehmen. In Deutschland hat er keinen Wohnsitz mehr gemeldet.


    Danke.


    Freundliche Grüße


     

  • 02
    RE: Grenzgänger mit Home Office Anteil

    Guten Tag,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    Ihren Angaben entnehmen wir, dass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit „dauerhaft“ in der Schweiz ausüben wird. Der Beschäftigungsort ist somit in der Schweiz und demzufolge finden die schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit Anwendung. Eine Sozialversicherungspflicht in Deutschland besteht in diesem Fall nicht.
     
    Ob und in welchen Versicherungszweigen Versicherungspflicht in der Schweiz besteht, ist mit dem dort zuständigen Versicherungsträger zu klären.
     
    Informationen zu Beschäftigungen in der Schweiz und die Kontaktdaten des Schweizer Sozialversicherungsträger finden sie im beigefügten Link der DVKA – Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung
    Arbeiten in der Schweiz (dvka.de)
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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