Expertenforum - Gleitzone und Aufbau Wertguthaben

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  • 01
    Gleitzone und Aufbau Wertguthaben

    Guten Tag,

    unsere Mitarbeiterin hat ein monatliches Gehalt in Höhe von EUR 2.700,00. Sie verzichtet seit 01.01.2025 auf monatlich EUR 2.000,00 zum Aufbau Ihres Wertguthaben, damit sie ab Mitte 2026 in Altersteilzeit gehen kann. Ihr sozialversicherungspflichtiges Entgelt beträgt somit aktuell nur EUR 2.700,00. Kann bei ihr die Gleitzonenregelung angewendet werden?

    Vielen Dank

     

  • 02
    RE: Gleitzone und Aufbau Wertguthaben

    Sehr geehrte Frau Mayer,
     
    die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen zum Übergangsbereich finden Anwendung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung regelmäßig im Übergangsbereich von 556,01 Euro bis 2.000,00 Euro liegt.
     
    Wird im Rahmen von Wertguthabenvereinbarungen (§ 7b SGB IV) Arbeitsentgelt in das Wertguthaben eingebracht, um es für Zeiten der Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu entnehmen (z. B. bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell nach dem Altersteilzeitgesetz oder bei der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz), führt ein in der Ansparphase und/oder Entsparphase fälliges Arbeitsentgelt von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro zur Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs, auch wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt vor Beginn der Beschäftigung im Rahmen der Wertguthabenvereinbarung außerhalb des Übergangsbereichs lag (vgl. Urteil des BSG vom 15.08.2018 - B 12 R 4/18 R -, USK 2018-47).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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