Guten Tag,
unsere Mitarbeiterin hat ein monatliches Gehalt in Höhe von EUR 2.700,00. Sie verzichtet seit 01.01.2025 auf monatlich EUR 2.000,00 zum Aufbau Ihres Wertguthaben, damit sie ab Mitte 2026 in Altersteilzeit gehen kann. Ihr sozialversicherungspflichtiges Entgelt beträgt somit aktuell nur EUR 2.700,00. Kann bei ihr die Gleitzonenregelung angewendet werden?
Vielen Dank