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  • 01
    gleichzeitige geringfügig und kurzfristige Beschäftigung

    Lohnbuchhalterin arbeitet als geringfügige Beschäftigte bei einer GmbH & Co. KG. Sie erhält monatlich 536,00 Euro. Dabei rechnet sie nicht nur die Löhne der GmbH & Co. KG ab, sondern auch von den der GmbH & CO KG verbunden Unternehmen (4 weiter Firmen mit jeweils eigener Betriebs Nr.).

    Aufgrund einer Softwareumstellung in der Finanzbuchhaltung wird nun kurzfristig Unterstützung für die Abteilung Finanzbuchhaltung für eine der verbundenen Unternehmen benötigt. Die obengenannte Buchhalterin ist auch Finanzbuchhalterin und soll nun in einen der Tochterfirmen für insgesamt 2 Monate jeweils 20 Stunden in der Finanzbuchhaltung tätig werden. Anzumerken ist, dass die Buchhalterin privat krankenversichert ist.

    Ist es nun möglich dass die besagte Buchhalterin in den Monaten November und Dezember wie üblich weiterhin im Rahmen Ihrer geringfügigen Beschäftigung Euro von der GmbH & Co. KG bezieht und parallel dazu in einem kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis bei einem zu der GmbH & Co. KG verbunden Unternehmen in den Monaten November und Dezember steht, oder wird die zweite Beschäftigung voll sozialversicherungspflichtig?

     

  • 02
    RE: gleichzeitige geringfügig und kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Rebus fiduciae,
     
    zunächst einmal gehen wir davon aus, dass die Lohnbuchhalterin eine dem Grunde nach sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt und wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat krankenversichert ist.
       
    Sofern es sich in Ihrem Fall sozialversicherungsrechtlich um jeweils unterschiedliche Arbeitgeber handelt, kann neben einer dem Grunde nach versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte und eine kurzfristige Beschäftigung zeitgleich ausgeübt werden, ohne dass Berufsmäßigkeit vorliegt und somit Versicherungspflicht entsteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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