Guten Tag,
wir haben von einem Werkstudenten auf geringfügiger Basis mitgeteilt bekommen, dass er nicht mehr über die Familienversicherung krankenversichert sei.
Wie gehen wir als Arbeitgeber mit diesem Hinweis um? Wir haben darauf hingewiesen das eine Verpflichtung besteht einen Krankenversicherungsschutz abzuschließen.
Müssen wir uns als AG in diesem Fall einen Nachweis über einen KV-Schutz bzw. eine Mitgliedschaft vorlegen lassen?
Sind wir als AG dazu verpflichtet, uns bei Einstellung eines geringfügig Beschäftigten eine Kopie einer Mitgliedsbescheinigung vorlegen lassen?
Vielen Dank.