Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitgeber möchte mit einem Gesundheitszentrum eine Kooperationsvereinbarung zur betrieblichen Gesundheitsförderung abschließen. Hierzu wird den AN der Zugang zu einem Online-Portal gewährt, welches nur zertifizierte Präventionsangebote anbietet. Pro Präventionsmaßnahme gibt es 8 Module, welche in einer bestimmten Zeit zu absolvieren sind. Nach erfolgreicher Teilnahme können sich die AN selbsttätig das Teilnahmezertifikat herunterladen. Ist diese Teilnahmezertifikat im Zusammenhang mit eine Online-Kurs für die Personalakte ausreichend? Bei Präsentkursen erhalten die AN vom Kursleiter am Ende eine von ihm unterschriebene Teilnahmebescheinigung. Ist die Unterschrift bei einem Online-Kurs entbehrlich?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge