Sehr geehrte Damen und Herren, ein Student (20 Jahre) ist bei seinen Eltern mit in der privaten KV versichert. Er hat im Rahmen des Studiums ein Praktikum begonnen, welches sich wie folgt aufteilt
Pflichtteil: 01.04.2025-23.06.2025
Freiwilliger Teil: 24.06.2025-31.08.2025
Des Weitern wurde dem Studenten vom AG folgendes mitgeteilt:
Wir können den Pflichtteil leider nur so lange erfassen, wie dieser in Ihrer Studienordnung vorgegeben ist. Maßgabe hierbei ist das in der Studienordnung angegeben Minimum an Pflichttagen/Pflichtwochen. In Ihrem Fall entspricht dies 12 Wochen. Der Übergang vom Pflichtteil in den freiwilligen Teil muss fließend sein, dass bedeutet, dass der Folgetag des letzten Pflichttages der erste Tag im freiwilligen Teil ist.
Können Sie bestätigen, dass der Student sich ab dem 24.06.2025 eine gesetzliche Krankenversicherung suchen muss und für die Zeit vom 24.06.-31.08.2025 wie ein "normaler AN" abzurechnen ist?
Vielen Dank! Kluge