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  • 01
    Gesetzlich versicherter pensionierter Dienstordnungs-Angestellter (DO-Anstellungsverhältnis) in Nebenbeschäftigung

    Liebe Experten,

    ein DO-Angestellter einer Krankenkasse, der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde und im September 2025 die Regelaltersgrenze überschreitet nimmt zum 1. September 2025 einen Beschäftigung mit einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.500 Euro auf. Nach eigenen Angaben ist er gesetzlich bei der AOK versichert. Wie ist dieser Mitarbeiter zu schlüsseln (BGS und PGS). Danke.

    Beste Grüße

    Rudi Ratlos

  • 02
    RE: Gesetzlich versicherter pensionierter Dienstordnungs-Angestellter (DO-Anstellungsverhältnis) in Nebenbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    für pensionierte Dienstordnungsangestellte in einer Nebenbeschäftigung gelten die Regelungen für pensionierte Beamte analog.
     
    Kranken- und damit auch die Pflegeversicherungspflicht in der Beschäftigung kommt aufgrund der Beihilfeansprüche nicht in Frage.
     
    Versicherungsfrei in der Rentenversicherung sind Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen.
    Hier ist nur der Arbeitgeberanteil zu entrichten.
     
    Arbeitslosenversicherungspflicht besteht für diesen Personenkreis bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Darüber hinaus ist ebenfalls nur der Arbeitgeberanteil zu entrichten.
     
    Sofern die Regelaltersgrenze erst im September 2025 erreicht wird ist für diesen Monat die Beitragsgruppe 0310 (Personengruppe 119) zu verwenden. Ab Oktober 2025 ist dann die
    Beitragsgruppe 0320 (Personengruppe 119) zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Gesetzlich versicherter pensionierter Dienstordnungs-Angestellter (DO-Anstellungsverhältnis) in Nebenbeschäftigung

    Vielen Dank. Was mich irritiert ist, dass der pensionierte DO-Angestellte gesetzlich versichert ist. Ist dieser Umstand ohne Belang, sprich ist dennoch kv-frei, also 0320, zu schlüsseln?

  • 04
    RE: Gesetzlich versicherter pensionierter Dienstordnungs-Angestellter (DO-Anstellungsverhältnis) in Nebenbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    DO-Angestellte können sich freiwillig gesetzlich versichern, dasselbe Recht haben auch Beamte, Durch den Beihilfeanspruch sind diese Personenkreise trotzdem kranken- und pflegeversicherungsfrei. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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