Liebes Expertenteam,
einer unserer Mitarbeiter liegt seit über 12 Monaten mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung. Unser Steuerbüro meldet ihn immer noch als gesetzlich pflichtversichert. Da mir das erst jetzt aufgefallen ist, habe ich den Mitarbeiter nun gebeten, sich mit seiner gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, da er nicht privat sondern freiwillig gesetzlich versichert werden möchte. Reicht das aus? Wie läuft das normalerweise in der Praxis ab, wenn Mitarbeitende mit ihrem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegen? Muss das die Personalabteilung im Blick haben oder meldet sich die gesetzliche Krankenversicherung von alleine?
Vielen Dank.