Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge einer Rentenversicherungsprüfung, wurde für einen Gesellschafter-Geschäftsführer festgestellt, dass er durch seine Beteiligung an der GmbH für den Zeitraum 02/21 bis 07/21 in einem nicht abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand und eine selbständige Tätigkeit ausübte.
Der Gesellschafter Geschäftsführer war vom 1.1.2021-23.2.2021 mit 26%, vom 24.2.2021-18.7.2021 mit 52%, ab 19.7.2021 mit 48% beteiligt.
Die Rentenversicherung hat die Beiträge zur Sozialversicherung für den betroffenen Zeitraum im Zuge der Prüfung zurück gerechnet. Der Gesellschafter Geschäftsführer ist 1949 Jahrgang und Hauptberuflich Rentner. Für uns stellt sich jetzt die Frage, wie die Krankenkasse auf den Zeitraum der selbständigen Tätigkeit von 02/21 bis 07/21 reagiert. Wie wird sie die Beiträge für diesen Zeitraum berechnen? Können Sie da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen.