Ein Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH (sv-frei), wöchentliche Arbeitszeit in der GmbH 11 Stunden, hat eine Beschäftigung in einer Einzelfirma aufgenommen. Die wöchentliche Arbeitszeit in der Einzelfirma beträgt 29 Stunden. Ist der Arbeitnehmer in der Einzelfirma als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer abzurechnen?
Oder sind hier Besonderheiten zu berücksichtigen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!