Ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer möchte in einem anderen Unternehmen einen Minijob ausüben. In dem anderen Unternehmen ist er ganz normaler Mitarbeiter, also kein Gesellschafter und auch keine Führungsposition.
Welche Personengruppe und Beitragsgruppe zur Sozialversicherung kommen bei dem Minijob in Frage?