Hallo liebes Expertenteam,
folgende Konstellation: Gesellschafter A & B sind mit jeweils 50% an einer GmbH & Co.KG beteiligt und auch Geschäftsführer, ebenso in der Komplementär-GmbH. Beide beziehen keine Vergütung. Es werden nur Gewinnanteile entnommen, ggf. auch regelmäßige Vorabentnahmen. Besteht hier für die Gesellschafter A & B Sozialversicherungspflicht?
Vielen Dank und viele Grüße!