Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Gesellschafter-Geschäftsführer

    Hallo liebes Expertenteam,


    folgende Konstellation: Gesellschafter A & B sind mit jeweils 50% an einer GmbH & Co.KG beteiligt und auch Geschäftsführer, ebenso in der Komplementär-GmbH. Beide beziehen keine Vergütung. Es werden nur Gewinnanteile entnommen, ggf. auch regelmäßige Vorabentnahmen. Besteht hier für die Gesellschafter A & B Sozialversicherungspflicht?


    Vielen Dank und viele Grüße!

  • 02
    RE: Gesellschafter-Geschäftsführer

    Hallo Gehaltsrechnerin,
     
    der Komplementär einer Kommanditgesellschaft (KG) steht nicht in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Gesellschaft und unterliegt damit nicht der Sozialversicherungspflicht. Der am Stammkapital einer GmbH beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, der aufgrund eines Anstellungsvertrages bei einer GmbH & Co. KG beschäftigt ist, als deren Komplementär die Gesellschaft mit beschränkter Haftung fungiert, kann zu der KG durchaus in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis treten. Voraussetzung für das abhängige Beschäftigungsverhältnis und die Sozialversicherungspflicht ist allerdings, dass dieser Komplementär keinen maßgeblichen Einfluss auf die KG hat.
     
    Dagegen wurde durch die bisherige Rechtsprechung festgestellt, dass ein Gesellschafter, der mindestens zur Hälfte an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt ist, die ihrerseits wiederum als geschäftsführender Komplementär beherrschenden Einfluss auf die KG besitzt, zu der KG nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht und daher nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
     
    Daher ist es empfehlenswert, eine Statusfeststellung über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung zu initiieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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