Guten Tag, ein bisher als sv-frei geführter alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer (geboren 1960) hat die Geschäftsführung zum 01.08.2025 abgegeben und ist nur noch mit 49,5 % an der Gesellschaft (als Berater) beteiligt. Er ist freiwillig gesetzlich versichert. Das neue Gehalt beträgt 2.000,00 Euro. Wie ist er sozialversicherungsrechtlich einzustufen?
Der neue Gesellschafter-Geschäftsführer hält 50,5 %.
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