Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Geschenk zur Geburt

    Sehr geehrtes Steuer-Expertenteam,


    wir würden gerne unseren Arbeitnehmern zur Geburt eine Aufmerksamkeit i. H. v. 50,00 € zukommen lassen:


    Inwieweit besteht die Möglichkeit, diese Aufmerksamkeit über die Gehaltsabrechnung zu gewähren (Rechtsgrundlage, Pauschalversteuerung möglich?)?


    Bei Sachzuwendungen gilt § 37b Abs. S. 2 i. V. m. R 19.6 Abs 1 LStR? Maximal 60 € brutto, Anwendung des Pauschsteuersatzes von 30 Prozent?


    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung



     

  • 02
    RE: Geschenk zur Geburt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn Arbeitnehmer kleinere Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen erhalten, kann dies nach LStR 19.6 Abs. 1 lohn- und einkommenssteuerfrei behandelt werden (Sachzuwendungen - keine Geldzuwendungen - bis zum Wert von EUR 60,00 umsatzsteuerbrutto). Eine Pauschalversteuerung ist nicht notwendig. Die Geburt eigener Kinder gehört zu den üblichen Anlässen für derartige "Aufmerksamkeiten". Der Aufwand ist (mit Vermerk zum persönlichen Anlass) zu dokumentieren.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Geschenk zur Geburt

    Sehr geehrtes Steuer-Expertenteam,

    haben Sie vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Wie verhält es sich, wenn wir dem Arbeitnehmer zur Geburt in der Gehaltsabrechnung einen Bruttobetrag i. H. v. 60,00 € zukommen lassen? Dieser wäre sodann voll steuer- und sozialversicherungspflichtig, richtig? Oder gibt es hierzu eine "Sonderregelung"?


    Besten Dank im Voraus für Ihre erweiterte Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

     

  • 04
    RE: Geschenk zur Geburt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei Geldzahlungen müsste - wie von Ihnen vermutet - die Abrechnung nach den normalen Regeln (insbesondere hinsichtlich Lohnsteuer) erfolgen. Eine Privilegierung von Teilbeträgen der Vergütung ist nicht vorgesehen. Die Steuerfreiheit persönlicher "Aufmerksamkeiten" bezieht sich ausdrücklich nur auf Sachzuwendungen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.