Sehr geehrtes Steuer-Expertenteam,
wir würden gerne unseren Arbeitnehmern zur Geburt eine Aufmerksamkeit i. H. v. 50,00 € zukommen lassen:
Inwieweit besteht die Möglichkeit, diese Aufmerksamkeit über die Gehaltsabrechnung zu gewähren (Rechtsgrundlage, Pauschalversteuerung möglich?)?
Bei Sachzuwendungen gilt § 37b Abs. S. 2 i. V. m. R 19.6 Abs 1 LStR? Maximal 60 € brutto, Anwendung des Pauschsteuersatzes von 30 Prozent?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung