Hallo Expertenteam,
der Mitarbeiter hat einen Sachbezug erhalten. Dieser Sachbezug soll nach §3b EStG pauschalversteuert werden. Die anfallende Sozialversicherung wird komplett vom Arbeitgeber übernommen.
Wir wissen, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Sozialversicherungsbeiträge einen geldwerten Vorteil im Sinne der SV darstellen. Die darauf anfallende SV wird im Rahmen einer Netto- Bruttohochrechnung ebenfalls vom Arbeitgeber übernommen.
Wie verhält es sich mit der Steuer? Sind diese übernommenen SV-Beiträge steuerfrei? Oder müssen diese individuell versteuert werden?
Im Voraus besten Dank und viele Grüße
Karin06