Guten Tag,
aufgrund einer aktuellen Mitgliederinfo der AOK, bin ich hellhörig geworden.
In dem Artikel wird darauf hingewiesen, dass Geschäftsführer grundsätzlich beitragspflichtig in der U2 (Mutterschaftsgeld) aber nicht pflichtig in der U1 (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) sind. Frage ist es richtig, dass ein "normaler" Geschäftsführer einer GmbH, der nicht als Gesellschafter beteiligt ist und sozialversicherungspflichtig ist , immer beitragsfrei in der U1 ist, weil er die Arbeitgeberseite vertritt ?
Wir waren immer der Auffassung, dass dies nur der Fall wäre, wenn der Geschäftsführer aufgrund einer beherrschenden Stellung (als Anteilseigner, durch Stimmrechte oder eine besondere Befähigung (Meistertitel)) in der gesamten Sozialversicherung befreit ist.
Wir haben sozialversicherungspflichtige Geschäftsführer immer zur U1 angemeldet und im Krankheitsfall auch von allen Krankenkassen eine Lohnfortzahlungserstattung erhalten. Der Sachverhalt wurde auch bei SV Prüfungen nie beanstandet.
Unlogisch ist doch wenn für die U1 Beitragsfreiheit besteht die Tatsache, dass in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, wenn der Geschäftsführer wie ein Selbständiger gesehen wird.
Bitte um kurze Stellungnahme. Danke !