Sehr geehrter Damen und Herren,
nach Austritt eines Geschäftsführers soll ihm nun 1 oder 2 Jahre lang für ein Wettbewerbsverbot (er darf nicht bei anderen Firmen mit gleicher Art wie unser Unternehmen arbeiten) vergütet werden.
Wie rechnet man das in der Sozialversicherung ab?
Der Betrag wird nicht gegen Arbeitsleistung gezahlt. Muss ich den Herrn trotzdem als MA laufen lassen?
Ist dies überhaupt sozialversicherungspflichtig, weil: kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung.
Können Sie in diesem Bezug auch auf die steuerliche Handhabung eingehen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.