Expertenforum - Geschäftsführer, nachgelagertes Wettbewerbsverbot

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  • 01
    Geschäftsführer, nachgelagertes Wettbewerbsverbot

    Sehr geehrter Damen und Herren,

    nach Austritt eines Geschäftsführers soll ihm nun 1 oder 2 Jahre lang für ein Wettbewerbsverbot (er darf nicht bei anderen Firmen mit gleicher Art wie unser Unternehmen arbeiten) vergütet werden.

    Wie rechnet man das in der Sozialversicherung ab?

    Der Betrag wird nicht gegen Arbeitsleistung gezahlt. Muss ich den Herrn trotzdem als MA laufen lassen?

    Ist dies überhaupt sozialversicherungspflichtig, weil: kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung.

    Können Sie in diesem Bezug auch auf die steuerliche Handhabung eingehen?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Geschäftsführer, nachgelagertes Wettbewerbsverbot

    Hallo HRAbrechnung,

    wir gehen davon aus, dass es sich in Ihrem Fall um einen Geschäftsführer handelt, der in einem (dem Grunde nach) sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand.
    Sozialversicherungsrechtlich sind Zahlungen aufgrund eines Wettbewerbsverbots dann beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn sie während des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden.
    In der Regel werden solche Entschädigungen jedoch erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Die nach dem Ende der Beschäftigung gezahlte Entschädigung ist somit beitragsfrei in der Sozialversicherung. Meldungen sind demzufolge nicht zu übermitteln.
    Bezüglich Ihrer Frage zur steuerrechtlichen Behandlung von Wettbewerbsverbotszahlungen empfehlen wir Ihnen, das Finanzamt direkt zu kontaktieren.  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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