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  • 01
    Geschäftsführer einer stadteigenen GmbH

    Guten Tag,

    eine Stadt hat eine Grünflächen-GmbH gegründet, die zu 100 % der Stadt gehört. Nun soll eine Mitarbeiterin der Stadt nebenbei auch die Aufgaben der Geschäftsführerin dieser GmbH durchführen und bei ihr angestellt werden (ob Minijob oder sv-pflichtig ist noch nicht geklärt). Handelt es sich hier sozialversicherungsrechtlich um zwei verschiedene Arbeitgeber?

  • 02
    RE: Geschäftsführer einer stadteigenen GmbH

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich werden mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber als Einheit betrachtet.
    Bei der Prüfung ist alleine darauf abzustellen, ob Arbeitgeberidentität besteht.
     
    Als Arbeitgeber ist in diesem Sinne der Vertragspartner des Beschäftigungsverhältnisses anzusehen.
    Insoweit ist die Arbeitgebereigenschaft rechtlich zu überprüfen.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall handelt es sich nach unserer Auffassung um zwei rechtlich getrennte Arbeitgeber.
    Der Umstand, dass die Stadt 100% Gesellschafterin der GmbH ist, ändert daran nichts.
     
    Sofern also die Mitarbeiterin ein weiteres Beschäftigungsverhältnis mit der GmbH eingeht, sind die Beschäftigungsverhältnisse mangels rechtlicher
    Arbeitgeberidentität nicht zusammenzurechnen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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