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  • 01
    Geschäftsführende Gesellschafterin während des Mutterschutzes

    Eine angestellte Gesellschafterin einer GmbH befindet sich derzeit im Mutterschutz. Durch eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse wird sie während des laufenden Mutterschutzes zur geschäftsführenden Gesellschafterin bestellt.

    Ich bitte um Klärung, wie sich dieser Statuswechsel auf den

    a) Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse und

    b) den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

    ab dem Zeitpunkt der Bestellung zur Geschäftsführerin auswirkt.


    Besteht der Anspruch unverändert fort oder ergeben sich durch die neue Stellung als geschäftsführende Gesellschafterin Besonderheiten oder Einschränkungen?

  • 02
    RE: Geschäftsführende Gesellschafterin während des Mutterschutzes

    Guten Tag,
     
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben weibliche Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld nach dem SGB V haben oder denen wegen der Schutzfristen nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
    Der § 24 i SGB V (Sozialgesetzbuch V) unterscheidet nicht zwischen Arbeitnehmerinnen und anderen Versicherten, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben.

    Hiernach gehören alle Frauen, die Mitglieder in der GKV sind, zum anspruchsberechtigten Personenkreis, sofern sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Ferner sind solche weibliche Mitglieder anspruchsberechtigt, die zwar keinen Anspruch auf Krankengeld haben, denen jedoch wegen der Schutzfristen nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, zum Beispiel freiwillig Versicherte, die in einem krankenversicherungsfreien Arbeitsverhältnis stehen.
     
    Entscheidend ist demnach für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld der sozialversicherungsrechtliche Status zu Beginn der Schutzfristen.
     
    Sofern während des Bezuges von Mutterschaftsgeld Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen wird, führt dies zum Ruhen des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld.
     
    Aufgrund der vielen Besonderheiten bei der Beurteilung des Einzelfalles empfehlen wir, Kontakt zur zuständigen Krankenkasse aufzunehmen.
     
    Ihre Frage nach dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und nach unseren Ausführungen zum  Entgeltfortzahlungsanspruch betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Geschäftsführende Gesellschafterin während des Mutterschutzes

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Mutterschutzgesetz ist auch auf Geschäftsführerinnen anwendbar, wenn diese in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies folgt aus § 1 Abs. 2 MuSchG.


    Das heißt, für den Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes und den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld kommt es darauf an, ob trotz der Bestellung zur Geschäftsführerin weiterhin ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden. In der Regel ist eine Gesellschafter-Geschäftsführerin weiterhin abhängig beschäftigt, wenn sie nicht über die Mehrheit der Stimmanteilen in der Gesellschaft verfügt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: Geschäftsführende Gesellschafterin während des Mutterschutzes

    Ich bedanke mich sehr für Ihre schnellen Rückmeldungen!

    Themenbereich:
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