Eine angestellte Gesellschafterin einer GmbH befindet sich derzeit im Mutterschutz. Durch eine Veränderung der Beteiligungsverhältnisse wird sie während des laufenden Mutterschutzes zur geschäftsführenden Gesellschafterin bestellt.
Ich bitte um Klärung, wie sich dieser Statuswechsel auf den
a) Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse und
b) den Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
ab dem Zeitpunkt der Bestellung zur Geschäftsführerin auswirkt.
Besteht der Anspruch unverändert fort oder ergeben sich durch die neue Stellung als geschäftsführende Gesellschafterin Besonderheiten oder Einschränkungen?