Guten Tag,
dürfen wir bei einem geringfügig Beschäftigten Mehrarbeitsstunden in Monaten, die aufgrund von Langzeiterkrankung ohne Entgelt sind, auszahlen, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten?
Danke für Ihre HIlfe.
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dürfen wir bei einem geringfügig Beschäftigten Mehrarbeitsstunden in Monaten, die aufgrund von Langzeiterkrankung ohne Entgelt sind, auszahlen, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten?
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Guten Tag,
Mehrarbeitsstunden werden beitragsrechtlich grundsätzlich dem Monat der Erarbeitung zugeordnet. Insoweit kann eine reine Auszahlung in einer Arbeitsunfähigkeitszeit nicht das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze verhindern, da für die sozialversicherungsrechtliche
Beurteilung die Arbeits- bzw. Entgeltmonate herangezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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