Eine Studentin ist seit letztem Jahr bei uns als geringfügig Beschäftigte gemeldet. Das Beschäftigungsverhältnis endet nun zum 31.05.
Ist im Sommer während der Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung möglich, wenn für diesen Zeitraum die Grenzen von 70 Tagen/3 Monaten eingehalten werden oder wird der Zeitraum der geringfügigen Beschäftigung von Januar bis Mai hinzugerechnet?