Expertenforum - geringfügige und kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig

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  • 01
    geringfügige und kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig

    Hallo zusammen,

    eine Studentin übt bei uns ein freiwilliges Praktikum mit 24 Std/Wo für einen Zeitraum von 10.2.-11.4. aus mit einem Verdienst von 720,-€ im Monat. Sie hatte die letzten 2 Jahre keine weiteren kurzfr. Beschäftigungen. Sie hat ein weiteres geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Kann sie bei uns kurzfristig geschlüsselt werden?

    Vielen Dank!

  • 02
    RE: geringfügige und kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig

    Guten Tag,
     
    neben eine geringfügig entlohnten Beschäftigung kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden.
     
    Grundsätzlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung gelegentlich ausgeübt wird und im Laufe eines Kalenderjahres auf eine Dauer von maximal drei Monaten (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Hierbei werden ggf. vorher ausgeübte Beschäftigungen angerechnet.
     
    Eine Beschäftigung ist jedoch nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt daraus mehr als 556 Euro im Monat beträgt. Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Studenten gehören grundsätzlich nicht zum Personenkreis der Erwerbstätigen und sind somit nicht berufsmäßig im Status der Person. Berufsmäßigkeit könnte sich allerdings aufgrund des Erwerbsverhaltens ergeben.
     
    Sofern in dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt die beschriebenen Zeitgrenzen nicht überschritten werden, kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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