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  • 01
    Geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag.

    Ein Mitarbeiter war seit Beschäftigungsbeginn (01.11.25) mit 30,0 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ab 01.03.26 reduziert er seine Regelarbeitszeit auf 5,0 Wochenstunden und wäre jetzt geringfügig beschäftigt. Aufgrund Krankheit von Kollegen ist geplant, dass er bereits im März Mehrarbeit leistet, wodurch die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Ist es möglich, die Beschäftigung ab März als geringfügig zu beurteilen, da die Mehrarbeit ungeplant erforderlich wird, auch wenn das Gehalt gegenüber den Vormonaten nur wenig geringer ausfällt?

    MfG Meikel

     

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich wird zur Beurteilung einer geringfügigen Beschäftigung in einer vorausschauenden Betrachtung auf das regelmäßige Arbeitsentgelt abgestellt. eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, aktuell 603 EUR im Monat, nicht überschreitet.
     
    Sofern der Verdienst eines Minijobbers die Geringfügigkeitsgrenze nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, kann die Beschäftigung weiterhin ein Minijob sein. Mittlerweile ist dieses gelegentliche (unvorhersehbare) Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob gesetzlich geregelt. Wird in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 603 EUR verdient, gilt ein solches Überschreiten als gelegentlich. Dabei ist zu beachten, dass maximal das doppelte der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze im Monat des Überschreitens verdient werden darf.
     
    Wenn bereits zu Beginn der geringfügig entlohnten Beschäftigung abzusehen ist, dass die Minijob-Grenze direkt überschritten wird, ist aus unserer Sicht eine Abrechnung als Minijob ab 01.03.2026 nicht möglich, sofern das Arbeitsentgelt im März das Doppelte der Minijobgrenze (2026: 1.206 EUR) überschreitet.
     
    Eine verbindliche Beurteilung kann Ihnen nur die Minijob-Zentrale geben, die als Einzugsstelle für Minijobs zuständig ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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