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  • 01
    geringfügige Beschäftigung neben selbstständiger Tätigkeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir beschäftigen eine selbstständige Tierärztin auf geringfügiger Basis.

    Sie hat einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu Gunsten des Versorgungswerkes gestellt. Die RV Beiträge werden somit an die Sächsische Ärzteversorgung abgeführt. Der Beitragsgruppenschlüssel ist 0010. Ändert sich am Beitragsgruppenschlüssel etwas wenn es noch eine weitere geringfügige Beschäftigung gibt? Sind die Entgelte aus den Beschäftigungen zu addieren und ggf. die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden?


    Mfg


    LH

  • 02
    RE: geringfügige Beschäftigung neben selbstständiger Tätigkeit

    Guten Tag,
     
    im Rahmen der Regelungen zur Zusammenrechnung von mehreren geringfügigen Beschäftigungen bzw. mit nicht geringfügigen Beschäftigungen kann neben einer nicht geringfügigen (versicherungspflichtigen) Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden. Dies gilt entsprechend soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird.
     
    Insoweit ist eine geringfügige Beschäftigung neben einer Selbständigkeit möglich. Die Beitragsgruppe lautet in diesem Fall 6100, bei einer Befreiung zugunsten eines Versorgungswerkes
    ist die Beitragsgruppe 6000 zu verwenden. Sofern keine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt, entfällt zusätzlich der pauschale Krankenversicherungsbeitrag.
     
    Die in Ihrem Beispiel genannte Beitragsgruppe 0010 kann hier nicht nachvollzogen werden, da Arbeitslosenversicherungspflicht bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht besteht.
     
    Sollten neben einer selbständigen Tätigkeit mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden, sind diese für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung zusammenzurechnen. Hier ist
    je nach Konstellation die Beitragsgruppe 0010 möglich.
     
    Sofern nach dieser Zusammenrechnung Sozialversicherungspflicht vorliegt, sind auch die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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