Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir haben eine geringfügig Beschäftigte die über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen ist und derzeit sozialversicherungspflichtig geführt wird. Jetzt scheidet sie zum Monatsende aus und soll nach Ablauf eines Monats wieder eingestellt werden. Dann so der Wunsch soll die Dame wieder als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Ist das rechtens bzw. wie viel Zeit muss zwischen dem Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer neuen geringfügigen Beschäftigung liegen damit dies aus Sicht der Sozialversicherung statthaft ist. Besten Dank für Ihre Rückmeldung.