Expertenforum - geringfügige Beschäftigung nach vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

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  • 01
    geringfügige Beschäftigung nach vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

    wir haben eine geringfügig Beschäftigte die über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen ist und derzeit sozialversicherungspflichtig geführt wird. Jetzt scheidet sie zum Monatsende aus und soll nach Ablauf eines Monats wieder eingestellt werden. Dann so der Wunsch soll die Dame wieder als geringfügig Beschäftigte arbeiten. Ist das rechtens bzw. wie viel Zeit muss zwischen dem Ende einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer neuen geringfügigen Beschäftigung liegen damit dies aus Sicht der Sozialversicherung statthaft ist. Besten Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: geringfügige Beschäftigung nach vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze, aktuell 556 EUR im Monat, nicht überschreitet.
     
    Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht bestehen bei einem Wechsel von einer nicht geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einer geringfügig entlohnten Beschäftigung keine Bedenken.
     
    Die Vorbeschäftigung hat auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung keine Auswirkungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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