Hallo zusammen,
eine Arbeitnehmerin soll bei uns als geringfügig Beschäftigte eingestellt werden. Da sie ihre Hauptbeschäftigung in Österreich hat (Wohnsitz in Deutschland) ist für sie das österreichische SV-Recht anzuwenden.
Meine Fragen:
- Gilt die Minijob-Grenze von Deutschland (derzeit 556 €) oder von Österreich (derzeit 551,10 €) für die Beschäftigung bei uns in Deutschland?
- Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist einzugeben?
- Ist der Personengruppenschlüssel "109 geringfügig Beschäftigte" richtig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.