Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Geringfügige Beschäftigung bei Rentner

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    wir haben einen Rentner im Unternehmen mit geringfügiger Beschäftigung. Ab 01.01.2026 hat sich die Verdienstgrenze auf 603 € erhöht. Laut Arbeitsvertrag ist nur die Erhöhung ab 2025 geregelt.

    Erfolgt die Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob automatisch, auch wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde?


    Mit freundlichen Grüßen

    Weigel

     

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung bei Rentner

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze ist gekoppelt an die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Das heißt, wenn mit dem Mitarbeiter die maximal zulässigen Arbeitsstunden auf Grundlage des gesetzlichen Mindestlohns für 2025 und der „alten“ Geringfügigkeitsgrenze vereinbart sind, hat der Mitarbeiter weiterhin einen Anspruch auf Vergütung dieser Arbeitszeit, dann aber zu dem höheren gesetzlichen Mindestlohn, der seit 1. Januar 2026 gilt (EUR 13,90 brutto je Stunde). Demgemäß wird die höhere Geringfügigkeitsgrenze seit 1. Januar 2026 (EUR 603,00 pro Monat) auch „automatisch“ erreicht. Mit dem Mitarbeiter sollte allerdings eine kurze Ergänzung zum Arbeitsvertrag vereinbart werden, in der festgehalten wird, dass die Vergütung sich ab 1. Januar 2026 entsprechend erhöht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.