Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Rentner im Unternehmen mit geringfügiger Beschäftigung. Ab 01.01.2026 hat sich die Verdienstgrenze auf 603 € erhöht. Laut Arbeitsvertrag ist nur die Erhöhung ab 2025 geregelt.
Erfolgt die Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob automatisch, auch wenn keine Regelung im Arbeitsvertrag getroffen wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Weigel