Sehr geehrtes Expertenteam, unser Mandant (Bauunternehmen) möchte einen Minijobber ohne Wohnsitz in Deutschland mit schwedischer Staatsangehörigkeit, welcher im Kosovo lebt, als Bauhelfer beschäftigen. Er bezieht im Ausland keine Entgeltersatzleistungen und übt auch keine weitere Beschäftigung aus. Was ist hinsichtlich der Anmeldung zu berücksichtigen? Vielen Dank!
Expertenforum - Geringfügige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

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Geringfügige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
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RE: Geringfügige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Guten Tag,
grundsätzlich gilt in der Sozialversicherung das Territorialrecht. Dies besagt, dass das Recht des Beschäftigungsstaats Anwendung findet. Wird der Minijob in Deutschland ausgeübt, gilt grundsätzlich das deutsche Sozialversicherungsrecht. Da der Wohnstaat, hier der Kosovo, bis zur Aufnahme in die EU als Drittland gewertet wird, ist generell eine Anmeldung zur Minijobzentrale vorzunehmen.
Auf der Homepage der Minijobzentrale finden Sie alle wichtigen Informationen:
Minijobber aus dem Ausland - Minijob-Zentrale
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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