Expertenforum - Geringfügige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Geringfügige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

    Sehr geehrtes Expertenteam, unser Mandant (Bauunternehmen) möchte einen Minijobber ohne Wohnsitz in Deutschland mit schwedischer Staatsangehörigkeit, welcher im Kosovo lebt, als Bauhelfer beschäftigen. Er bezieht im Ausland keine Entgeltersatzleistungen und übt auch keine weitere Beschäftigung aus. Was ist hinsichtlich der Anmeldung zu berücksichtigen? Vielen Dank!

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich gilt in der Sozialversicherung das Territorialrecht. Dies besagt, dass das Recht des Beschäftigungsstaats Anwendung findet. Wird der Minijob in Deutschland ausgeübt, gilt grundsätzlich das deutsche Sozialversicherungsrecht. Da der Wohnstaat, hier der Kosovo, bis zur Aufnahme in die EU als Drittland gewertet wird, ist generell eine Anmeldung zur Minijobzentrale vorzunehmen.

    Auf der Homepage der Minijobzentrale finden Sie alle wichtigen Informationen:
     
    Minijobber aus dem Ausland - Minijob-Zentrale
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.