Liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage bzgl. der Geringfügigkeitsgrenze.
Wir sind ein öffentlicher Arbeitgeber und bei uns gibt es eine sogenannte Leistungsorientierte Bezahlung. An der Leistungsbewertung nehmen auch geringfügig Beschäftigte teil. Allerdings ist nicht vorhersehbar ob und wie viel der Beschäftigte erhält. Demnach wäre eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze unvorhergesehen und unschädlich. Die Prüfungsstelle der Deutschen Rentenversicherung hat mir das bereits bei einer der letzten Prüfungen bestätigt.
Jetzt ist allerdings meine Frage, welche Auswirkung eine unvorhergesehene Überschreitung auf die geringfügige Beschäftigung im Jahreszeitraum hat. Eine Überschreitung in dem Monat der Auszahlung ist unschädlich. Muss aber der gesamte Jahreszeitraum betrachtet werden, also dass die Überschreitung im Jahr nicht über 556 € x 12 (=6.672 €) liegt oder ist das bei unvorhergesehenen Ereignissen egal?