Expertenforum - Geringfügige Beschäftigung

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  • 01
    Geringfügige Beschäftigung

    Eine Mitarbeiterin, die bei der AOK versichert ist, arbeitet während der Elternzeit vom 18.01. - 17.02.2025. Sie erhält für den Monat Januar 2025 ein Entgelt in Höhe von 286,93 EUR, im Februar 2025 ein Entgelt in Höhe von 385,75 EUR (insgesamt 672,68 EUR). Meine Frage: Sind für die Monate Januar und Februar 2025 jeweils die ungekürzten Geringfügigkeitsgrenzen in Höhe von jeweils 556,00 EUR anzusetzen (insgesamt 1.112,00 EUR), sodass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt? Weitere Beschäftigungen liegen nicht vor.

    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

  • 02
    RE: Geringfügige Beschäftigung

    Hallo Tabaluga,
     
    bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wird auch für Teilmonate der volle Monatswert der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 556,00 € zu Grunde gelegt.
     
    Demzufolge ist im Beschäftigungszeitraum vom 18.01. bis 17.02.2025 die „Entgeltgrenze“ von maximal 1.112,00 € anzusetzen, so dass es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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