Hallo,
wir haben vermehrt tschechische Grenzgänger als Minijobber beschäftigt.
Diese werden aufgrund ihres Status Minijob aber nicht von einer deutschen Krankenkasse versichert und sind zumeist in ihrem Heimatland Tschechien versichert.
Wie läuft hier nun die eAU ab wenn diesen eine Krankenversicherung in Deutschland verweigert wird?