Sozialversicherung Schülerin Ferienarbeit
Eine Schülerin ist bisher mit monatlich Euro 520,00 beschäftigt.
In den Monaten August und September möchte Sie nun mehr arbeiten.
Jeweils für ca. Euro 1.500,00. Ab Oktober will Sie dann wieder nur für Euro 520,00 arbeiten. Die 70 Tageregel ist ausgeschöpft und kann nicht mehr genutzt werden.
Kann der August und September normal sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden und dann ab Oktober wieder zum Minijob zurückgekehrt werden.
Vielen Dank im Voraus