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  • 01
    geringfügig Beschäftigte zwei Monate Vollzeit

    Sozialversicherung Schülerin Ferienarbeit


    Eine Schülerin ist bisher mit monatlich Euro 520,00 beschäftigt.

    In den Monaten August und September möchte Sie nun mehr arbeiten.

    Jeweils für ca. Euro 1.500,00. Ab Oktober will Sie dann wieder nur für Euro 520,00 arbeiten. Die 70 Tageregel ist ausgeschöpft und kann nicht mehr genutzt werden.


    Kann der August und September normal sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden und dann ab Oktober wieder zum Minijob zurückgekehrt werden.


    Vielen Dank im Voraus


     

  • 02
    RE: geringfügig Beschäftigte zwei Monate Vollzeit

    Guten Tag,
     
    bei Änderungen im Beschäftigungsverhältnis muss eine neue versicherungsrechtliche Bewertung vorgenommen werden.
     
    In Ihrem Fall führt die Erhöhung der Arbeitszeit in den Monaten August und September zur Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen. Mit erneuter Änderung der Arbeitszeit kann ab Oktober wieder auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung umgestellt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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