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  • 01
    geringfügig Beschäftigte aus Kolumbien mit Visum

    Wir möchten eine Aushilfe beschäftigen. Sie ist mit Visum für 9 Monate in Deutschland und darf in dieser Zeit lt. Visum eine Beschäftigung aufnehmen. Über ein privates Versicherungsunternehmen hat sie eine Incoming-Krankenversicherung.

    Muss für die Mitarbeiterin die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden?

  • 02
    RE: geringfügig Beschäftigte aus Kolumbien mit Visum

    Hallo Lohnbearbeiter,
     
    Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung fallen immer dann an, wenn geringfügig entlohnte Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
     
    Für geringfügig Beschäftigte, die privat krankenversichert sind, fällt kein Pauschalbeitrag in der Krankenversicherung an. Der Nachweis über eine bestehende private Krankenversicherung im In- oder Ausland ist den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Somit käme der Beitragsgruppenschlüssel „0100“ (oder bei Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht „0500“) zur Anwendung.

    Nur wenn die betreffende Arbeitnehmerin aus Kolumbien in Deutschland einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nachweist, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „6100“ (bzw. bei Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht „6500“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenforum

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