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  • 01
    Geringfügig beschäftigt und zwei Hauptbeschäftigungen

    Hallo zusammen,

    ist diese Konstellation ok?:

    - eine Beschäftigung die mit Steuerklasse 1 abgerechnet wird,

    - eine zweite Beschäftigung die mit Steuerklasse sechs abgerechnet wird

    - und dann dazu noch ein Minijob (geringf.)

    Ich bin mir da unsicher.

    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Geringfügig beschäftigt und zwei Hauptbeschäftigungen

    Hallo DE software,
     
    die von Ihnen beschriebene Konstellation einer geringfügigen Beschäftigung, die parallel neben zwei versicherungspflichtigen (Haupt)Beschäftigungen ausgeübt wird, ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Geringfügig beschäftigt und zwei Hauptbeschäftigungen

    Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

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