Expertenforum - Geringfügig Beschäftige aus den Niederlanden

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  • 01
    Geringfügig Beschäftige aus den Niederlanden

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: Eine ansonsten nicht arbeitende Hilfskraft aus den Niederlanden möchte in Deutschland auf geringfügiger Basis beschäftigt werden. Sie ist in NL verheiratet, hat dort ihren festen Wohnsitz und ist dort krankenversichert.

    Müssen in DE pauschale Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden? Muss die Arbeitnehmerin in den Niederlanden Ihren geringfügigen Job z. B. bei der Krankenkasse anmelden?

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Geringfügig Beschäftige aus den Niederlanden

    Guten Tag,
     
    bei Beschäftigungen innerhalb der Europäischen Union (EU) regeln die Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, welche Rechtsvorschriften diesbezüglich bei sogenannten grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden sind. Nach Art. 11 Abs. 1 Verordnung (EG) 883/04 gelten für Personen immer nur die Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates.
     
    Nach Art. 11 Abs. 3 Buchst. a) VO (EG) 883/04 gelten für eine Person, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt ist, die Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaates. Dies gilt auch für Personen, die ausschließlich eine nach den deutschen Rechtsvorschriften in einzelnen Versicherungszweigen (hier: Kranken- und Pflegeversicherung) versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung ausüben. Dies kann unter anderem auch bei Rentenbeziehern, Studierenden oder Familienangehörigen der Fall sein.
     
    Da Ihre Mitarbeiterin in den Niederlanden keine Beschäftigung ausübt und der Minijob in Deutschland ausgeübt wird, gelten die Regelungen des Deutschen Rechts, also eine Anmeldung zur Minijobzentrale mit den Beitragsgruppen 6100 oder bei Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht 6500.
     
    Zu der steuerlichen Bewertung sowie den Meldepflichten in den Niederlanden können wir im Rahmen dieses Forums keine Auskünfte geben.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie Fachanwälten für Steuerrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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