Hallo,
folgender Sachverhalt: Eine ansonsten nicht arbeitende Hilfskraft aus den Niederlanden möchte in Deutschland auf geringfügiger Basis beschäftigt werden. Sie ist in NL verheiratet, hat dort ihren festen Wohnsitz und ist dort krankenversichert.
Müssen in DE pauschale Steuern und/oder Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden? Muss die Arbeitnehmerin in den Niederlanden Ihren geringfügigen Job z. B. bei der Krankenkasse anmelden?
Freundliche Grüße