Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine geringf. Beschäftigte Mitarbeiterin, die im Beschäftigungsverbot ist.
Bis einschl. Juni wird sie Mutterschaftsgeld erhalten. Bis dato haben wir die Übungsleiterpauschale nicht mit angesetzt.
Im Juli erfolgt eine LOB Auszahlung im November die Jahressonderzahlung.
Für die Überwachung inwieweit die Grenze der geringf. Beschäftigung eingehalten wird sind welche Monate heranzuziehen?
-Monate inkl. Mutterschaftsgeld
-zählen die Monate der LOB Auszahlung und JSZ auch mit ein so dass die Grenze für insgesamt 8 Monate berechnet werden müssen?
Besteht die Möglichkeit, dass für die LOB Auszahlung und die Jahressonderzahlung die Übungsleiterpauschale angesetzt wird, wenn diese im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wird, damit die Grenze der geringf. Beschäftigung nicht überschritten wird?
Vorab besten Dank.