Expertenforum - geringf. Beschäftigung und Schwangerschaft _ Übungsleiterpauschale_Einmalzahlungen

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  • 01
    geringf. Beschäftigung und Schwangerschaft _ Übungsleiterpauschale_Einmalzahlungen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben eine geringf. Beschäftigte Mitarbeiterin, die bis einschl. 14.06.2025 im Beschäftigungsverbot ist. In der Zeit vom 15.06.2025 bis 21.09.2025 befindet sie sich in Mutterschutz und im Anschluss nimmt sie Elternzeit.


    Die Übungsleiterpauschale (Bereich in der Pflege) haben wir bis dato noch nicht angeset.


    Im Juli erfolgt eine Einmalzahlung im November die Jahressonderzahlung.


    Besteht die Möglichkeit, dass für die Einmalzahlung und die Jahressonderzahlung die Übungsleiterpauschale angesetzt wird, wenn diese im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wird, damit die Grenze der geringf. Beschäftigung nicht überschritten wird?


    Vorab besten Dank.

     

  • 02
    RE: geringf. Beschäftigung und Schwangerschaft _ Übungsleiterpauschale_Einmalzahlungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Kombination der Übungsleisterpauschale in der dargestellten Form mit einer geringfügigen Beschäftigung ist möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bedingungen einerseits der Übungsleiterpauschale (insbesondere: Arbeitgeber oder Auftraggeber juristische Person des öffentlich Rechts oder gemeinnützige Einrichtung) ebenso eingehalten werden wie diejenigen der geringfügigen Beschäftigung (insbesondere: Beachtung der Entgeltgrenzen).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: geringf. Beschäftigung und Schwangerschaft _ Übungsleiterpauschale_Einmalzahlungen

    Danke für die Rückmeldung.


    Der Einsatz der Übungsleiterpausche im Zusammenhang der Tätigkeiten ist uns bekannt.


    Unklar ist jedoch, inwieweit - wenn nur eine Einmalzahlung/Jahressonderzahlung erfolgt und kein reguläres Entgelt gezahlt wird, die Übungsleiterpauschale hier dennoch angesetzt werden kann.


    Wenn z.B. die Jahressonderzahlung in Höhe von 500 € erfolgt im November ausgezahlt wird, kann hierfür eine Übungsleiterpauschale in Höhe von 500 € angesetzt werden, wenn im laufenden Jahr diese noch nicht in Anspruch genommen wurde und im vollen Umfang noch zur Verfügung steht? Laufendes Entgelt käme hier nicht hinzu, da die Mitarbeiterin sich in Elternzeit befindet.


     

  • 04
    RE: geringf. Beschäftigung und Schwangerschaft _ Übungsleiterpauschale_Einmalzahlungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) ist irrelevant, ob Vergütung laufend oder einmalig (als sonstiger Bezug) erfolgt. Auch wenn ausschließlich sonstige Bezüge als Übungsleiterpauschale gezahlt werden, greift die Privilegierung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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