Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine geringf. Beschäftigte Mitarbeiterin, die bis einschl. 14.06.2025 im Beschäftigungsverbot ist. In der Zeit vom 15.06.2025 bis 21.09.2025 befindet sie sich in Mutterschutz und im Anschluss nimmt sie Elternzeit.
Die Übungsleiterpauschale (Bereich in der Pflege) haben wir bis dato noch nicht angeset.
Im Juli erfolgt eine Einmalzahlung im November die Jahressonderzahlung.
Für die Überwachung, inwieweit die Grenze der geringf. Beschäftigung eingehalten wird sind welche/wie viele Monate heranzuziehen?
Monate inkl. Mutterschaftsgeld, sprich bis einschl. September (556 € x 9 Monate) oder sind tatsächlich die Monate bis einschl. Beschäftigungsverbot (556 € x 6 Monate) heranzuziehen?
Besteht die Möglichkeit, dass für die Einmalzahlung und die Jahressonderzahlung die Übungsleiterpauschale angesetzt wird, wenn diese im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wird, damit die Grenze der geringf. Beschäftigung nicht überschritten wird?
Die Auszahlung der Einmalzahlungen erfolgt in den Monaten, wo sie auch entstehen (Juli und November) - ist dies richtig oder muss hier eine andere Zuordnung erfolgen?
Vorab besten Dank.