Liebes Expertenteam,
unsere geringf. Beschäftigten rechnen wir grundlegend mit der Pauschalsteuer ab.
Besteht für die Arbeitnehmer grundsätzlich das Wahlrecht, inwieweit sie die Steuerklasse anwenden wollen?
Wir haben eine Mitarbeiterin, die in einer Hauptbeschäftigung ist und möchte gerne mit der geringf. B. mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden.
Gibt es in diesem Fall Besonderheiten zu beachten? - eine tatsächliche Zweitbeschäftigung an sich ist es nicht.
Danke vorab.