Guten Tag liebes Team,
wir haben einen Mitarbeiter, der nun einen befristeten Rentenbescheid für eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten hat.
Konkrete Daten:
- Arbeitsunfähig seit 25.03.2022
- Krankengeldbezug bis einschl. 17.08.2023
- Ausgesteuert seit 18.08.2023 --> AN erhält seitdem und nahtlos an den Krankengeldbezug Arbeitslosengeld
Rente wegen voller Erwerbsminderung nun rückwirkend ab 01.04.2025 bewilligt und befristet bis 30.04.2027. Das Schreiben der Dt. Rentenversicherung ist vom 27.06.2025.
Die Beschäftigung wurde seit der Aussteuerung auch nicht wieder aufgenommen und wurde damals mit dem Meldegrund 30 vom 01.01.2023 - 17.08.2023 abgemeldet.
Muss die rückwirkende Bewilligung der vollen Erwerbminderungsrente während der Aussteuerung überhaupt gemeldet werden? Und falls ja, wie lautet der Meldegrund?
Da wir den Mitarbeiter damals abgemeldet haben, würden wir sagen, dass nichts zum melden ist.
Vielen Dank im Voraus!