Unser Mandant hat ein Metallbaugewerbe + Gaststätte.
Er hat ab September 2025 Azubis für die Gaststätte eingestellt die aus Vietnam kommen und damit sie hier ein Visum erhalten können, muss das Amt wissen, was sie verdienen würden und ob sie ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen können.
Mit ihrem Azubigehalt von monatlich 925,00 brutto wäre das nicht möglich gewesen, deshalb haben Sie eine Kostenübernahmeerklärung erhalten, dass sie einen Zuschuss von 200,00 € zusätzlich erhalten und für Ihre Unterkunft nichts zahlen müssen.
Die Unterkunft ist im Privatvermögen des Gesellschafter und die GmbH zahlt eine Miete an den Gesellschafter, damit alle Azubis dort unentgeltlich wohnen dürfen.
Die Azubis sind zu 4 in diesem Wohnhaus und nutzen gemeinsam eine Bad und eine Küche (Gemeinschaftsunterkunft). Sie sind immer zu zweit in einem Zimmer.
Wir haben ab September folgendes abgerechnet:
Zuschuss Freie Unterkunft lt. Kostenübernahmeerklärung + Azubigehalt – beides lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig
Und nach dem Nettolohn haben wir dann nur den amtlichen Sachbezugswert von 126,90 € abgezogen.
Kann hier ein Problem entstehen, wenn hier zur Unterkunft ein höherer Zuschuss gezahlt wird, als letztendlich als amtlicher Sachbezugswert abgezogen wird, ggf welches Problem?
Danke.