Guten Tag,
wir bitten um Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter ist bei uns, als Hauptarbeitgeber, unbefristet beschäftigt.
Als mitarbeitender Familienangehöriger ist er neben seiner Haupttätigkeit in einem Landwirtschaftsbetrieb tätig. Nun kam es bei seiner Tätigkeit in dem Familienbetrieb zu einem Arbeitsunfall, sodass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als fremde BG zuständig ist.
Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf deren Basis wir als Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung (6 Wochen) sowie unseren Krankengeldzuschuss gegenüber der zuständigen, fremden Berufsgenossenschaft geltend machen können?
Oder sind wir als Hauptarbeitgeber zur Kostentragung verpflichtet, obwohl es sich um einen Arbeitsunfall handelt, für den die oben genannte Berufsgenossenschaft zuständig ist?
Für Ihre Einschätzung bedanken wir uns im Voraus.
Viele Grüße