Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Geltendmachung Lohnfortzahlung Arbeitsunfall fremde BG

    Guten Tag,


    wir bitten um Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:

    Ein Mitarbeiter ist bei uns, als Hauptarbeitgeber, unbefristet beschäftigt.

    Als mitarbeitender Familienangehöriger ist er neben seiner Haupttätigkeit in einem Landwirtschaftsbetrieb tätig. Nun kam es bei seiner Tätigkeit in dem Familienbetrieb zu einem Arbeitsunfall, sodass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als fremde BG zuständig ist.


    Gibt es eine rechtliche Grundlage, auf deren Basis wir als Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung (6 Wochen) sowie unseren Krankengeldzuschuss gegenüber der zuständigen, fremden Berufsgenossenschaft geltend machen können?

    Oder sind wir als Hauptarbeitgeber zur Kostentragung verpflichtet, obwohl es sich um einen Arbeitsunfall handelt, für den die oben genannte Berufsgenossenschaft zuständig ist?


    Für Ihre Einschätzung bedanken wir uns im Voraus.


    Viele Grüße

  • 02
    RE: Geltendmachung Lohnfortzahlung Arbeitsunfall fremde BG

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums zum Unfallversicherungsrecht nur allgemeine Informationen geben können. Verbindliche Informationen erhalten Sie von den beteiligten Berufsgenossenschaften.
     
    Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Verschulden durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist.
    In diesem Sinne ist die Krankheitsursache nicht von Bedeutung. Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht auch bei einem Arbeitsunfall.
     
    Insofern ist davon auszugehen, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall Entgeltfortzahlung zu leisten ist.

    Wir empfehlen Ihnen die BG des landwirtschaftlichen Betriebes zu kontaktieren, damit Sie eine verbindliche Auskunft, insbesondere auch zu eventuellen Erstattungsansprüchen, erhalten. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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